Teilnahmebedingungen der DPolG Service GmbH für das Empfehlungsprogramm "Freunde werben", Stand 18.11.2016
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 Der Empfehler ist zur Teilnahme berechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der DPolG Service GmbH, sowie deren Angehörige. Eine Selbstwerbung ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
1.2 Der Empfehler ist nicht verpflichtet für die DPolG Service GmbH tätig zu werden. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Es gibt weder Anmeldegebühren noch irgendwelche Mindestverkaufsquoten.
2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms
2.1. Der Empfehler kann ausschließlich Produkte von der DPolG Service GmbH empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. Die DPolG Service GmbH ist berechtigt, diese Produkte jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen und um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm
3.1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Versendung einer Empfehlung über https://www.dpolg-service.de/empfehlen
4. Pflichten des Empfehlers
4.1. Der Empfehler hat vor jedem Versand einer Empfehlung sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der Empfehlung sowie mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch die DPolG Service GmbH im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms einverstanden ist. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese(r) wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung bzw. unaufgeforderter Kontaktaufnahme geltend machen, und stellt die DPolG Service GmbH insoweit von allen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Empfehler bleibt der DPolG Service GmbH unbenommen.
4.2. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung aus Ziffer 4.1. kann die DPolG Service GmbH den Empfehler mit sofortiger Wirkung vom Empfehlungsprogramm von der DPolG Service GmbH ausschließen sowie seinen Vertrag fristlos kündigen. Das bis dahin entstandene Guthaben verfällt ersatzlos.
4.3. Der Versuch, das Empfehlungsprogramm der DPolG Service GmbH auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Empfehlers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf die erworbenen Prämien.
5. Anspruch auf die Prämie
Der Empfehler hat nur dann einen Anspruch auf die Prämie, wenn
- der Geworbene (Neukunde) über den Link in der Empfehlung innerhalb einer Frist von 30 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit der DPolG Service GmbH abschließt.
- der Geworbene (Neukunde) in den letzten 24 Monaten noch kein Kunde der DPolG Service GmbH gewesen ist
- der Neukunde sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat und
- kein Missbrauch vorliegt.
6. Verwendung von Informationen und Daten
Die DPolG Service GmbH erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Empfehlers und des Geworbenen nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler oder der Geworbene haben in diese eingewilligt oder die DPolG Service GmbH ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.
7. Laufzeit/Kündigung
7.1. Der Vertrag mit dem Empfehler wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8. Sonstiges
8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Mit der Anmeldung erkennt der Empfehler die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms von der DPolG Service GmbH in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Angebot von der DPolG Service GmbH und Annahme des Empfehlers vereinbart. Das Angebot der DPolG Service GmbH erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel per E-Mail, sie kann im Einzelfall auch per Post erfolgen. Schweigt der Empfehler auf das Angebot der DPolG Service GmbH und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern die DPolG Service GmbH den Empfehler in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm; in der Mitteilung weist die DPolG Service GmbH auf diese Folge besonders hin.
8.3. Durch den Vertrag wird weder ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- noch ein Anstellungsverhältnis begründet. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt im Namen oder auf Rechnung von der DPolG Service GmbH rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen